Konditionen
Grundversicherung
Die Kosten für Psychotherapien können über die Krankenkasse abgerechnet werden. Dafür braucht es vorgängig eine ärztliche Anordnung:
Anordnungsformular
Psychologische Beratungen können nicht über die Grundversicherung abgerechnet werden.
Zusatzversicherung
Einige Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten für psychologische Beratungen und Therapien. Bitte klären sie dies im Voraus mit ihrer Zusatzversicherung.
Selbstzahlende
Selbstverständlich können Sie die Kosten Ihrer Therapiesitzungen auch selber tragen.
Invalidenversicherung, IV
Die IV bezahlt Psychotherapien bei Patient*innen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, wenn die Therapie unmittelbar der Eingliederung ins Erwerbsleben, oder aber der Behandlung von Geburtsgebrechen dient.
Schulisch indizierte Psychotherapie
Einige Gemeinden übernehmen die Kosten für schulisch indizierte Psychotherapie. Dafür braucht es im Vorfeld eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst ihrer Gemeinde (SPD).
Termine müssen 24h vorher abgesagt werden, ansonsten werden sie verrechnet. Die Kosten werden dann nicht von den Versicherungen gedeckt und müssen privat getragen werden.